EUTB® - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Unabhängig beraten, selbstbestimmt teilhaben

Wir Mitarbeitenden der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung beraten Menschen mit und ohne Behinderung, die Unterstützung für ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen. Wir sind offen für ihre Angehörigen und ihnen nahestehenden Menschen. Wichtiges Anliegen unserer Arbeit ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Ratsuchenden.

Grundstein unserer Arbeit ist insbesondere die Behindertenrechtskonvention der vereinten Nationen (UN-BRK) und Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Wir beraten in der EUTB® unabhängig und kostenlos zu allen Teilhabeleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), unterstützen in Antragsverfahren und informieren über Angebote von Leistungserbringern.

Das Team der EUTB® Berater bei den Maltesern bilden haupt- und ehrenamtliche Frauen und Männer mit und ohne Behinderungen. Ein wesentlicher Aspekt unserer Beratung ist das Peer Counseling. Kurz gesagt: Betroffenen beraten Betroffene.

Was ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)?

Was ist die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)?

Die EUTB® ist in erster Linie ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit chronischer Erkrankung. Zu Fragen der Teilhabe werden allerdings nicht nur betroffene Menschen beraten, sondern auch Angehörige und Institutionen die in diesem Bereich arbeiten. Die Beratung an sich, orientiert sich immer an den Wünschen und Bedürfnissen der Ratsuchenden, mit dem Ziel die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit zu steigern. So erfüllt die EUTB® eine Lotsenfunktion im Dschungel der Leistungsträger und -erbringer und begleitet mit Rat und Tat die kontinuierliche Weiterentwicklung in der Gesetzgebung.

Konkret beraten wir zum Beispiel:

  • Am Übergang von Schule zu Beruf
  • Familien mit Besonderheiten
  • Menschen mit psychischen und seelischen Beeinträchtigungen
  • Zur gesellschaftlichen Teilhabe im Alter
  • Bei der Stellung von Anträgen

Dabei erfüllt die EUTB® allerdings nicht die Aufgabe einer Rechtsberatung.

Woher kommt die EUTB®?

Woher kommt die EUTB®?

Die EUTB® ist ein Projekt, das im Zuge des Bundesteilhabegesetzes im §32 des Sozialgesetzbuches IX verankert wurde. Seit Anfang 2018 arbeiten die EUTB®s unter unterschiedlicher Trägerschaft in rund 400 Beratungsstellen deutschlandweit. 

Was kostet die Beratung und wo melde ich mich an?

Was kostet die Beratung und wo melde ich mich an?

Die Beratung ist niedrigschwellig und kostenlos. Beraten lassen können sich alle Menschen die Fragen zur Teilhabe haben. Unabhängig ob sie selbst oder Angehörige betroffen sind und ob es sich um eine anerkannte Behinderung handelt. Bei Bedarf kann die Beratung auch anonym erfolgen, in Ausnahmefällen auch aufsuchend. Wo genau und über welche Wege Sie beraten werden können finden Sie weiter unten unter Kontakt.

Die EUTB® und das Peer-Counseling

Die EUTB® und das Peer-Counseling

Die Beratung auf Augenhöhe hat einen besonderen Stellenwert im Kontext der EUTB®. Peer-Counseling bedeutet die Beratung von Betroffenen für Betroffene. Behinderungsspezifische Erfahrungen werden in der Beratung sehr geschätzt und innerhalb der Beratungsstellen entweder durch hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen eingesetzt. Wir begrüßen besonders den Einsatz von Ehrenamtlichen, die mit ihren Erfahrungen die Beratung bereichern. 

Die EUTB® - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.